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Als Eigentümer einer vermieteten Immobilie haben Sie
nicht die Zeit sich ständig um die Belange Ihrer Kapitalanlage
zu kümmern und benötigen daher professionelle
Unterstützung ?
Allgemeine Aufgaben
Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen
Verwaltung Ihrer Immobilie notwendig sind.
Spezielle Aufgaben
Kaufmännische Verwaltung:
Wahrnehmung
der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen Behörden
einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken-
und Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern
sowie Mietern und Pächtern
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Vereinnahmung des gesamten Mietinkassos einschließlich
aller Umlagen
- Vereinnahmung und Führung der Mietkautionen nach
den gesetzlichen Bestimmungen
Überprüfung
und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz-
und Warmwasserkostenabrechnungen nach den vertraglichen
Bestimmungen
- Durchführung aller zur ordnungsgemäßen
Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen
- Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen,
soweit sie sich auf das Vertragsobjekt beziehen, sowie
die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen
für den Auftraggeber
- Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern
Einstellung
oder Entlassung von Hilfskräften
- Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen
jeder Art, die sich aus dem Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnis
ergeben, sowie für Räumungsklagen und schließlich
für die Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers
im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung
des Vertragsobjektes
- Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten,
die für die ordnungsmäßige Bewirtschaftung
und die Ausstattung des Hausmeisters erforderlich sind.
Technische Verwaltung:
Laufende
Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger
Reparaturmaßnahmen
- Abschluss von Wartungsverträgen
- Aufstellung periodischer Instandhaltungspläne in
Absprache mit dem Auftraggeber
Besondere Verwaltungsaufgaben:
Folgende Tätigkeiten bedürfen der Zustimmung
des Auftraggebers:
- Rechnungslegung: Die Erstellung einer Jahresabrechnung
für die Mieter, sowie Rechnungslegung an den Auftraggeber.
- Zahlungsverkehr: Separate Verwaltungskonten für
die einzelnen Anwesen.
Mietkautionen werden nicht über ein separates Konto
abgewickelt, über das der Verwalter verfügt. Die
Kautionen befinden sich im Eigentum der Mieter und stehen
diesen nach Auszug einschließlich Zinsen dann zur
Verfügung, wenn keine verrechnungsfähigen Forderungen
gegen die Mieter bestehen.
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